
Die Kanzlei Peter F. Schulz Rechtsanwälte versteht sich als hochspezialisierte Boutique im Segment des Entertainment Law.
Wir beraten Mandanten aus dem In- und Ausland vornehmlich in den Bereichen Musik, Film, TV, Multimedia, Print, Werbung, Photographie, Bildende Kunst und Sport.
Zu unseren Mandanten zählen Künstler, Produzenten, Musikverlage, Musiklabels, Komponisten, Textdichter, Schauspieler, Film- und TV-Produzenten, Regisseure, Künstleragenturen, Werbeagenturen, Bildende Künstler, Online-Dienstleister etc.
Zu unseren Schwerpunkten gehört die Betreuung und Vertretung bei Vertragsverhandlungen, die vor- und nachbereitende Beratung im Zusammenhang mit Verträgen sowie die Vertragsadministration. In Koorperation mit erfahrenen Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern führen wir auf Wunsch Buchprüfungen (audits) sowie bei geplanten Rechte- oder Unternehmenskäufen (due diligences) durch.
Wir verfügen über ein exzellentes Netzwerk, wovon unsere Mandanten bei der Geschäftsanbahnung, aber auch bei der Lösung von Konflikten profitieren.
Unsere Boutique-Struktur bietet die Grundlage für eine individuelle und persönliche Betreuung unserer Mandantschaft.
Wir betrachten die juristische Expertise als Grundvoraussetzung – messen aber dem wirtschaftlich angestrebten Ziel höchste Bedeutung bei und verlieren die ökonomische Verhältnismäßigkeit nie aus dem Auge.
Wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit ist die Entwicklung einer optimalen Verhandlungsstrategie unter taktisch-psychologischen Gesichtspunkten, um die von der Mandantschaft vorgegebenen Ziele zu erreichen.
Neben diesem Schwerpunkt des contracting stehen wir unserer Mandantschaft gerichtlich und außergerichtlich bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen zur Seite. Dies betrifft insbesondere das Spektrum von der Abmahnung über das einstweilige Rechtsschutzverfahren bis zur Hauptsacheklage in Bezug auf die klassische Typologie der Ansprüche im Bereich des geistigen Eigentums und der Persönlichkeitsrechte, insbesondere Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz, Gegendarstellung.
Problemfälle mit Auslandberührung begleiten wir korrespondierend und erläuternd und vermitteln auf Wunsch spezialisierte Kanzleien vor Ort.
Unsere strikte Spezialisierung verbietet es, Rechtsrat außerhalb unserer Fachgebiete zu erteilen. In Ansehung der engen Mandantenbindung kooperieren wir in solchen Fällen mit befreundeten, fachlich versierten Kollegen, sofern es gewünscht ist.
Unsere Philosophie lässt sich durch die Würdigung eines prominenten Mandanten einer angloamerikanischen Entertainmentkanzlei kurz auf den Punkt bringen: